Eheschließung (Nikah)
Islamische Trauung inkl. Vorbereitung, Beratung und Bescheinigung. Voraussetzung: standesamtliche Ehe.
Wir begleiten Sie bei der islamischen Eheschließung (Nikāḥ) – von der ersten Beratung über die Terminvereinbarung bis zur Durchführung und Ausstellung einer Ehebescheinigung.
So läuft die Eheschließung ab
Telefonisch oder vor Ort klären wir die Voraussetzungen sowie Einzelheiten wie die Brautgabe oder Besonderheiten (z. B. bei Konvertiten oder unterschiedlichen kulturellen Hintergründen).
Sind die Voraussetzungen geklärt, vereinbaren wir einen Termin für die Eheschließung.
Wir führen die islamische Eheschließung durch und stellen eine entsprechende Ehebescheinigung aus. Ist kein Wali anwesend – etwa wenn die Braut konvertiert ist – kann der Imam dessen Rolle übernehmen.
Weitere Angebote rund um die Ehe
Eheberatung
Einzel- und Paarberatung bei Fragen und Konflikten rund um Ehe und Familie – telefonisch oder vor Ort.
Scheidungsbescheinigung
Wurde eine Ehe gerichtlich geschieden, stellen wir auf Wunsch eine Scheidungsbescheinigung aus. Eine Khul‘ führen wir nicht durch; bei nicht standesamtlich registrierten oder nicht im IZA geschlossenen Ehen beraten wir.
Voraussetzungen für die islamische Eheschließung
Für eine Eheschließung im IZA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Einverständnis der Braut
- Ein Wali (Vormund) der Braut
- Eine bereits geschlossene standesamtliche Ehe (Voraussetzung des IZA)
- Eine Brautgabe (Mahr)
- Zwei Zeugen
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Kontakt & Beratung
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- Telefonisch oder vor Ort